Briefwahlantrag
Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Kommunalwahl am 11. September 2011
Nachstehend finden Sie einen Link zum Briefwahlantrag. Dieser Briefwahlantrag kann direkt am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt werden. Den unterschriebenen Briefwahlantrag reichen Sie bitte bei der Gemeindeverwaltung ein.
Der Wahlschein kann nur ausgestellt werden, wenn einer der nachfolgenden Gründe vorliegt:
- Abwesenheit am Wahltag aus wichtigem Grund;
- Verlegung der Wohnung ab dem 34. Tag vor der Wahl in einen anderen Wahlbezirk – innerhalb der Gemeinde - außerhalb der Gemeinde, wobei die Eintragung in das Wählerverzeichnis am Ort der neuen Wohnung nicht beantragt ist;
- berufliche Gründe, Krankheit, hohes Alter, körperliche Beeinträchtigung oder ein sonstiger körperlicher Zustand, so dass der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.





